top of page
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

für berlin-cocktails.de Atilim Siegmund nachfolgend berlin- cocktails genannt gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot.

(2) berlin-cocktails kann dieses Angebot innerhalb einer Frist von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung in schriftlicher Form z.B. per Email bzw. durch Abschluss eines Dienstleistungsvertrages annehmen
(3) Das Servicepersonal von berlin-cocktails ist nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zu- sicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.

3. Leistungen und Preise

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
(2) Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung oder des Angebots.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind 30% der Auftragssumme brutto vor Veranstaltungsbeginn bzw. Vertragsausführung ohne Abzug auf ein von berlin-cocktails.de anzugegebenes Konto zu entrichten, mindestens jedoch € 150,-. Der verbleibende Betrag ist 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für nach Fälligkeit anfallende Zahlungsaufforderungen wird eine Mahngebühr von € 3,00 pro Vorgang erhoben.

(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist berlin- cocktails berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

(3) Verkaufs-, Bar- oder Servicepersonal von berlin-cocktails ist zum Inkasso in bar nicht berechtigt, es sei denn, es ist in Auftragsbestätigung oder Angebot vereinbart worden. (Ausnahme siehe 2.3.).

5. Rücktritt

(1) Eine Stornierung ist bis 28 Tage (4 Wochen) vor der geplanten Veranstaltung kostenlos möglich.
(2) Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 27 Kalendertagen vor dem einschließlich vereinbarten Termin sind 30% der vereinbarten Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig.

(3) Die gesamte Nettoauftragssumme wird bei Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.

6. Technische Voraussetzungen

In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte durch den Kunden zur Verfügung gestellt.

7. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen berlin-cocktails, gesamtschuldnerisch vertreten durch Atilim Siegmund, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8. Auf- und Abbau

Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach gesonderter vorheriger Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vor der Veranstaltung mit dem Kunden abgesprochen. Die Bauart der Bar lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden zu (ebenerdig oder Fahrstuhl).

9. Nebenkosten

(1) Notwendige Übernachtungen gehen zu Lasten des Kunden und werden sofern der Kunde die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat, gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortage oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.

(3) Eventuell erforderliche Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

10. Versicherungen

(1) Die von berlin-cocktails in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände insbesondere die Bar sowie die von berlin- cocktails gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind generell durch berlin-cocktails gegen alle Gefahren für die Dauer von Aufbau, Veranstaltung und Abbau versichert.

(2) Wenn es bei einer mehrtägigen Veranstaltung erforderlich ist, dass die unter (1) genannten Gegenstände über Nacht am Ort der Veranstaltung bleiben, sind diese durch den Kunden zu versichern.

(3) Für den unter (2) genannten Fall sorgt der Kunde außerdem für eine angemessene Beaufsichtigung der unter (1) benannten Gegenstände.

11. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal von berlin-cocktails verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

13. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

berlin-cocktails.de

Atilim Siegmund

Anhalter Str.7

10963 Berlin-Kreuzberg

Tel. 0151 21 25 15 65

info@.berlin-cocktails.de

Ust.ID: DE 252277463

bottom of page